IFSG Belehrung

IfSG - Belehrung

JugendleiterInnen, die an mehr als drei Tage hintereinander auf Veranstaltungen kochen, brauchen jährlich eine neuen Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Als Mindeststandart gilt dabei: Der/die Belehrende muss der/dem Beschäftigten das Merkblatt vorlesen und darüber muss ein Protokoll mit Verbandsstempel und Unterschrift der beiden erstellt werden.

Merkblatt und Protokoll findet ihr hier!!!

 

ifsg merkblatt belehrung kueche 

protokoll belehrung ifsg 

 

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