IFSG Belehrung
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Oktober 2011 19:04
IfSG - Belehrung

JugendleiterInnen, die an mehr als drei Tage hintereinander auf Veranstaltungen kochen, brauchen jährlich eine neuen Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Als Mindeststandart gilt dabei: Der/die Belehrende muss der/dem Beschäftigten das Merkblatt vorlesen und darüber muss ein Protokoll mit Verbandsstempel und Unterschrift der beiden erstellt werden.
Merkblatt und Protokoll findet ihr hier!!!
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